Vielseitigkeitstraining des RFV Bad Honnef e.V.
mit Franz Josef Münker
24. + 25. April 2021
Datum: 24./25.04.2021
Ort: Reitstall Hagerhof
Menzenberg 15
53604 Bad Honnef
Kosten: 35,00 € (inkl. Nutzung der Geländestrecke)
(Mitglieder des RFV Bad Honnef 25,00 €)
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Einsteiger bis A-Niveau
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1 Geländeeinheit à 60 Minuten am 24. oder 25. April
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Geritten wird in kleinen Gruppen
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Pferde vor Beginn im Schritt und Trab selbständig lösen
Anmeldungen bis zum: 17.04.2021
Verbindliche Anmeldungen mit Angabe des reiterlichen Niveaus an:
Katrin Haenisch (katrin.haenisch@gmx.de; 0151-23426959).
Die Teilnahmegebühr ist vor dem Lehrgang zu überweisen. Der Platz wird reserviert, sobald die Gebühr auf folgendem Konto eingegangen ist: DE6137050299000019017.
Das Tragen einer geeigneten Sturzkappe sowie einer Schutzweste sind Pflicht.
Der RFV Bad Honnef behält sich vor den Lehrgang ausschließlich auf dem Springplatz stattfinden zu lassen, sofern die Witterungsverhältnisse die Nutzung der Geländestrecke nicht zulassen.
Zusätzliche Infos aufgrund von Corona:
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Pro Person ist maximal eine Begleitperson zulässig.
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Zu Beginn des Lehrgangs wird eine Liste ausgehängt in die sich alle anwesenden Personen einzutragen haben.
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Das Gelände darf frühestens eine Stunde vor der Trainingseinheit betreten und muss spätestens 45 Minuten nach Ende der Einheit wieder verlassen werden.
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Die Anhänger sind mit deutlichem Sicherheitsabstand zu parken.
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Der Mindestabstand von 2 Metern muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
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Bei Nicht-Einhaltung der Regeln behält sich der Veranstalter vor Personen vom Vereinsgelände zu verweisen.
Haftungsausschluss:
Der Veranstalter und die Organisatoren schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern und Pferdebesitzern durch Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Durch Anmeldung erkennt jeder Besitzer, Nenner und Teilnehmer die allgemeinen und besonderen Bestimmungen als verbindlich an. Es besteht zwischen dem Veranstalter und Organisator
einerseits und Besuchern und aktiven Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Zuschauer, Reiter und Pferde, sowie Material ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer „nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB“. Die Reiter und Besitzer haften für Schäden, die sie an Dritten und den Einrichtungen des Veranstalters verursachen. Die Teilnahme an der Veranstaltung, die Benutzung der Einrichtungen, der gesamten Anlage, der Parkplätze und der eventuell zur Verfügung gestellten Stallungen, geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Pferde besteht Impf- und Pferdehaftpflichtversicherungs-Pflicht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese
Bestimmungen kann der Pferdebesitzer und/oder –Reiter in vollem Umfang haftbar gemacht werden.